Sözlük maddesi

Selbstbetreffendes vs. Fremdbezogenes Handeln

John Stuart Mill DE

Die Unterscheidung zwischen Handlungen, die ausschließlich die handelnde Person betreffen, und Handlungen, die die Interessen anderer berühren.

Açıklama

Die Unterscheidung zwischen Handlungen, die ausschließlich die handelnde Person betreffen, und Handlungen, die die Interessen anderer berühren. Die Anwendung des Schadensprinzips hängt von der Aufrechterhaltung dieser Unterscheidung ab, da die Gesellschaft nur in Angelegenheiten, die andere betreffen, berechtigterweise „ein Individuum zur Rechenschaft ziehen“ kann. Entscheidungen, die ausschließlich das Individuum selbst betreffen – etwa Lebensstilentscheidungen oder persönliche Überzeugungen –, dürfen selbst angesichts moralischer Missbilligung durch die Gesellschaft nicht durch Zwang verhindert werden. Dagegen können Handlungen, die das Risiko bergen, anderen Schaden zuzufügen, im Rahmen eines utilitaristischen Ansatzes rechtliche oder gesellschaftliche Eingriffe rechtfertigen.